Externe Rechtsabteilung für Unternehmen

Im modernen Geschäftsumfeld werden juristische Fragestellungen immer komplexer. Während grosse, internationale Konzerne auf die Fachkompetenz eines hauseigenen Rechtsdienstes vertrauen, verfügen nur wenige kleine und mittlere Unternehmen über diese Möglichkeit. Die Kanzlei FAS schliesst diese Lücke, indem sie die Funktionen einer Rechtsabteilung extern wahrnimmt.

Für Rechtsfragen des Geschäftsalltags hilft FAS rasch und unkompliziert Gefahren zu erkennen, für klare rechtliche Verhältnisse zu sorgen und das Risiko von kostspieligen Prozessen zu minimieren. Zu diesem Zweck erteilen wir Auskünfte, prüfen und erstellen individuelle Verträge oder begleiten unsere Klienten bei Verhandlungen. Ziel der externen Rechtsabteilung ist es, unsere Klienten bei der Verwirklichung ihrer unternehmerischen Ziele zu unterstützen und so zur Erhaltung von fruchtbaren Geschäftsbeziehungen beizutragen. Im Gegensatz zu einer eigenen Rechtsabteilung entstehen keine Fixkosten.

Selbstverständlich ist die Vertraulichkeit von Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnissen durch die anwaltliche Schweigepflicht gewährleistet. Die Übernahme von Prozessführungen ist im Rahmen eines Einzelmandats gewährleistet.